Betreuungsleistungen
Seit 01.01.2015 steht jedem Klienten mit Pflegestufe ein zusätzliches Budget für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Über dieses Budget können zum Beispiel folgende Hilfen abgerechnet werden:
- Betreuung in der Häuslichkeit
- Einkäufe und Botengänge
- Unterstützungen bei der häuslichen Versorgung