Betreuungsleistungen

Seit 01.01.2015 steht jedem Klienten mit Pflegestufe ein zusätzliches Budget für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Über dieses Budget können zum Beispiel folgende Hilfen abgerechnet werden:

  • Betreuung in der Häuslichkeit
  • Einkäufe und Botengänge
  • Unterstützungen bei der häuslichen Versorgung